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Der Taxitarif der Landeshauptstadt Stuttgart

Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Stadtgebiet Stuttgart, den Gemarkungen Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt Vom 1. Oktober 2022

 

Es gelten folgende Tarife:

 

1. Grundtarif bei Inanspruchnahme eines Taxis 4,20 €

 

2. Mindestentgelt (Grundtarif und eine Schalteinheit) 4,30 €

 

3. Arbeitstarife

 a) Tarif 1

(bis 4 km gefahrene Strecke): Personenbeförderung unabhängig von der Anzahl der Fahrgäste 0,10 € je angefangene 33,33 m Beförderungsstrecke, Kilometerpreis = 3,00 €

 b) Tarif 2

(ab 4 km gefahrene Strecke): Personenbeförderung unabhängig von der Anzahl der Fahrgäste 0,10 € je angefangene 40,00 m Beförderungsstrecke, Kilometerpreis = 2,50 €

 c) Tarif 3 

Anfahrt bis zum Bestellort nach ausserhalb der  Staedte und Gemeinden

0,10 EUR je angefangene 76,92 m Beförderungsstrecke Kilometerpreis = 1,30 

Zeittarif:  

0,10 € je 9,47 Sekunden also 38,00 € pro Stunde

Der Zeittarif greifz ein wenn das Taxi anhält oder wegen Verkehr langsam fährt.

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